Im Bezug auf Arbeitsverhältnisse ist oftmals unklar, was geht und was nicht. Auch die Gesetze sind teilweise nicht ganz übersichtlich, gibt es doch einerseits das OR, andererseits das Arbeitsgesetz und manchmal ja auch noch Gesamtarbeitsverträge.
Wir wollen, dass Du Deine Rechte kennst, und Dich vor Missbrauch schützen kannst. Deswegen erklären wir hier die grundlegendsten Begriffe, und wann welche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
(Da sich die aktuelle Rechtslage laufend ändern kann, wird für die folgenden Ausführungen keine Gewähr übernommen.)
OR, Arbeitsgesetz und Gesamtarbeitsverträge... was ist das alles, und wann ist was anwendbar?
Im OR ab Art. 319 ist der Einzelarbeitsvertrag geregelt. Dabei gibt es zwingende Normen, welche vertraglich nicht geändert werden dürfen, relativ zwingende Normen, welche nur zu Gunsten der Arbeitnehmer*innen (kurz AN) geändert werden dürfen, und dispositive Normen, welche nur zur Anwendung kommen, wenn ansonsten nichts geregelt ist. Die Übersicht, welcher Artikel wie zwingend ist, findet sich in den Art. 361 und 362 OR.
Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen kommen nicht in allen Fällen zur Anwendung. Wichtig ist, dass Du und Deine Arbeit dem persönlichen und betrieblichen Geltungsbereich unterstehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn keine Ausnahme wie in den Art. 2 und 3 des Arbeitsgesetzes gegeben sind. Wahrscheinlich die meisten Nebenjobs im Studialltag unterstehen dem Arbeitsgesetz, dennoch ist es immer gut, diese Liste durchzugehen und die Anwendbarkeit sicherzustellen.
In einzelnen Branchen wurde ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass der GAV, welcher die Gewerkschaft mit dem Arbeitgeber*innenverband vereinbart hat, für jegliche Arbeitgeber*innen (kurz AG) und AN gilt, auch wenn diese dem jeweiligen Verband nicht angehören.
In jedem Fall gilt der GAV vor dem Gesetz, da er besser den konkreten Umständen angepasst ist.
Der wohl am häufigsten anwendbare GAV im Bereich Studijobs ist der Gastro-Landesgesamtarbeitsvertrag. Eine Übersicht, in welchen Branchen überhaupt ein GAV gilt, findest du hier.
Wieso haben paar Leute Anspruch auf einen Mindestlohn und andere nicht?
Nach OR und Arbeitsgesetz gibt es keinen Mindestlohn.
Es gibt Gesamtarbeitsverträge, welche einen Mindestlohn vorschreiben. So ist dies zum Beispiel beim Gastro-GAV der Fall. Hier findest du die Übersicht.
Ein Mindestlohn von CHF 3'470.00 brutto pro Monat entspricht bei einer 42h-Woche einem Stundenlohn von CHF 19.07 (ohne Ferien-/Feiertagsentschädigung und 13. Monatslohn).
Achtung aber: Praktikant*innen und über 18-jährige Mitarbeitende, die an einer schweizerischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind und eine Vollzeitausbildung absolvieren, sind von diesen Mindestlöhnen ausgenommen.