Sozialfonds der SUB
Der Sozialfonds der SUB steht SUB- bzw. MVUB-Mitgliedern und Mobilitätsstudierenden mit massiven finanziellen Schwierigkeiten zur Seite. Zur Überbrückung der dringendsten Geldprobleme kann die Sozialfondskommission einen Betrag von bis zu 5000.-Fr. in Form eines einmaligen Unterstützungsbeitrags oder Darlehens sprechen.
Ein Gesuch an den Sozialfonds sollte gut dokumentiert sein und folgende Unterlagen sicher beinhalten:
Die Anträge werden schnell und unbürokratisch durch die Sozialfondskommission bearbeitet, denn die SUB hilft den Studierenden! Die Sozialfondskommission besteht aus drei Mitgliedern des StudentInnenrates, einem doktorierenden Mitglied der MVUB und zwei Mitgliedern des SUB-Vorstandes.
Bei einer Darlehensvergabe verpflichtest du dich, jeweils zwei Wochen nach Beginn des Semesters bis zum Rückzahlungstermin die Immatrikulationsbestätigung mit Nachweis der SUB- bzw. MVUB-Mitgliedschaft und einen Semesterbericht zu deiner finanziellen und universitären Lage abzugeben. Weitere Informationen dazu findest du in den entsprechenden Reglementen.
In jedem Fall empfehlen wir vorangehend Kontakt mit der verantwortlichen Person aufzunehmen. Oft genügt ein einmaliger Betrag aus dem Fonds nicht, um die Schwierigkeiten längerfristig zu bewältigen. Die SUB kann in einem Gespräch verschiedene Möglichkeiten aufzeigen oder weitere Hilfe anbieten. Für Fragen über den Sozialfonds oder sonstige finanzielle Anliegen, melde dich bei sozialfonds[ät]sub.unibe.ch.
Antragsformular
Merkblatt Sozialfonds
Semesterbericht
Reglement Sozialfonds
Darlehens- und Unterstützungsbeitragsordnung zum Sozialfonds
Ein Gesuch an den Sozialfonds sollte gut dokumentiert sein und folgende Unterlagen sicher beinhalten:
- Budgetblatt mit Antragsformular
- Application Form English
- Immatrikulations- und SUB- bzw. MVUB-Mitgliedschafts-Bestätigung
- Bericht über das Zustandekommen der Notlage
- Aktuellen Kontoauszug
- Steuerausweise
- Gesuche bei anderen Institutionen
- evtl. offene Rechnungen
Die Anträge werden schnell und unbürokratisch durch die Sozialfondskommission bearbeitet, denn die SUB hilft den Studierenden! Die Sozialfondskommission besteht aus drei Mitgliedern des StudentInnenrates, einem doktorierenden Mitglied der MVUB und zwei Mitgliedern des SUB-Vorstandes.
Bei einer Darlehensvergabe verpflichtest du dich, jeweils zwei Wochen nach Beginn des Semesters bis zum Rückzahlungstermin die Immatrikulationsbestätigung mit Nachweis der SUB- bzw. MVUB-Mitgliedschaft und einen Semesterbericht zu deiner finanziellen und universitären Lage abzugeben. Weitere Informationen dazu findest du in den entsprechenden Reglementen.
In jedem Fall empfehlen wir vorangehend Kontakt mit der verantwortlichen Person aufzunehmen. Oft genügt ein einmaliger Betrag aus dem Fonds nicht, um die Schwierigkeiten längerfristig zu bewältigen. Die SUB kann in einem Gespräch verschiedene Möglichkeiten aufzeigen oder weitere Hilfe anbieten. Für Fragen über den Sozialfonds oder sonstige finanzielle Anliegen, melde dich bei sozialfonds[ät]sub.unibe.ch.
Dokumente
Antragsformular
Merkblatt Sozialfonds
Semesterbericht
Reglement Sozialfonds
Darlehens- und Unterstützungsbeitragsordnung zum Sozialfonds